Etna von der Grün

natürlich Mensch

Staatliche Hilfen

Persönliches Budget – Ambulante Alltagsunterstützung

Haben Sie eine psychische Erkrankung oder Krise und brauchen Hilfe im Alltag?

Dann haben Sie eventuell Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz.
Sobald für einen längeren Zeitraum eine psychische Diagnose besteht, können Sie sich Unterstützung zur Lebensgestaltung und Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben holen.

Unterstützungsbereiche

Von allgemeinen entlastenden Gesprächen über Hilfe zum Umgang mit Ihrer Erkrankung, sinnvollen Tagesgestaltung und sozialen Teilhabe, Begleitung zu Ärzten und Behörden, Coaching zum Thema Ausbildung/Beschäftigung, Unterstützung in all den häuslichen Kleinigkeiten bis hin zu Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen und Angeboten zur sinnvollen Freizeitgestaltung:

Sie bekommen die Unterstützung, die Sie brauchen, um so weit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Meine Arbeitsweise

Auch als Sozialpädagogin arbeite ich ressourcenorientiert und auf der Grundlage von Ganzheitlichkeit, Zuversicht und einem wertschätzenden Menschenbild.

Das Konzept der Naturverbundenheit kommt bei mir z. B. in der Form zum tragen, dass wichtige persönliche Themen bei einem Spaziergang im wohltuenden Rahmen der Natur besprochen werden.
Oder dass Übungen zur Entspannung, Achtsamkeit und Selbstwahrnehmung in heilsame Naturerfahrung eingebettet sind. Oder wir auf erlebnispädagogischem Weg Ihre inneren Muster, Grenzen, Ängste etc. erforschen und ich Sie in der direkten Erfahrung motiviere, geeignete Lösungstrategien zu entwickeln.

Wie Sie zum Persönlichen Budget kommen

Kostenträger ist der für Ihren Wohnort zuständige Bezirk (Mittel- oder Oberfranken).
Die dortigen Sozialreferate prüfen Ihren gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe mithilfe von Arztbericht, Sozialbericht und Überblick über Ihre finanzielle Situation. Dort bekommen Sie auch alle Informationen über die Voraussetzungen, das Antragsverfahren und Bewilligung der Hilfe.

Aber auch ohne gesetzlichen Anspruch können Sie diese Leistung jederseit als Selbstzahler bei mir buchen. Mein Honorar orientiert sich dabei am geltenden Stundensatz des Bezirk Mittelfranken und beträgt derzeit 77,50 €

Beratung und Informationen

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie mich einfach.